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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth

Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.M.)

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Banner FAQ

FAQ

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen.

Wie lange dauert das Studium und wie viele ECTS umfasst der Studiengang?Einklappen

Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester und setzt sich aus 120 ECTS zusammen. 

Kann das Studium auch in Teilzeit absolviert werden?Einklappen

Das Studium ist als Vollzeitstudium vorgesehen.

In welcher Sprache wird der Studiengang unterrichtet?Einklappen

Die Lehrsprache ist deutsch.

​Kann ich mich auch mit einem anderen Bachelorabschluss als LL.B. Recht und Wirtschaft bewerben?Einklappen

Eine Prüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt im Einzelfall. Grundlegende Kenntnisse in den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sind jedoch unerlässlich.

Gibt es einen NC?Einklappen

Nein.

Muss ich an einem Auswahl- oder Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmen?Einklappen

Nein.

Welche Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt?Einklappen

Deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau DSH-2 und englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau English for Lawyers I oder gleichwertig.

Bis wann kann ich mich bewerben und wann beginnt das Studium?Einklappen

Eine Bewerbung ist bis zum Einschreibeschluss für das Wintersemester (meist bis Ende September) möglich. Das Studium beginnt ausschließlich zum Wintersemester.

Wann wähle ich meinen Schwerpunktbereich?Einklappen

Die Wahl des Wahlmoduls Schwerpunktbereich erfolgt verpflichtend und verbindlich im 3. Semester.

​Wann schreibe ich die Masterarbeit und wie finde ich deren Thema?Einklappen

Die Masterarbeit wird im 4. Semester abgelegt. Das Thema wird durch den Veranstaltungsleiter oder die Veranstaltungsleiterin vorgegeben.

Wie viele ECTS umfasst die Masterarbeit?Einklappen

15 ETCS.

Muss die Masterarbeit zusätzlich verteidigt werden?Einklappen

Ja.

Welche beruflichen Perspektiven eröffnet der LL.M. Wirtschaftsrecht?Einklappen

Einstiegsmöglichkeiten sind unter anderem in Unternehmen, wirtschaftlich spezialisierten Kanzleien oder im höheren öffentlichen Dienst möglich.

Kann ich nach dem LL.M. noch das juristische Staatsexamen absolvieren?Einklappen

Ja.

Fallen Studiengebühren an?Einklappen

Zu zahlen ist ausschließlich der anfallende Semesterbeitrag.

​An wen kann ich mich bei Fragen zur Bewerbung oder zum Studienverlauf wenden?Einklappen

An die Fachreferentin des Studiengangs.


Verantwortlich für die Redaktion: Johanna Freitag