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Die Universität Bayreuth bietet im Fachbereich Rechtswissenschaft mit dem klassischen Staatsexamensstudiengang (Abschluss: Erste Juristische Prüfung), dem Bachelorstudiengang Recht und Wirtschaft (Abschluss: LL.B.) sowie dem Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (Abschluss: LL.M.) drei eigenständige juristische Kernstudiengänge an. Einzigartig ist dabei die Möglichkeit, alle drei Studiengänge ideal miteinander zu kombinieren. Wer neben dem Staatsexamensstudiengang, in den alle juristischen Veranstaltungen der beiden modularen Studiengänge integriert sind, auch den Bachelorstudiengang und – darauf aufbauend – den Masterstudiengang belegt, erwirbt neben einer maßgeschneiderten rechtswissenschaftlichen Ausbildung mit optimalen Betreuungsverhältnissen nicht nur fundierte Expertise in den Wirtschaftswissenschaften, sondern mit dem „LL.B. Recht und Wirtschaft“ und dem „LL.M. Wirtschaftsrecht“ zusätzlich auch zwei eigenständige berufsqualifizierende Abschlüsse.
Auf dem Angebot des LL.B. Recht und Wirtschaft aufbauend schließt der LL.M. Wirtschaftsrecht das juristische Studienangebot der Universität inhaltlich konsequent ab und bietet eine attraktive Weiterqualifikation für Studierende mit Interesse an wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Entscheiden sich Studierende im LL.B. für den Jura-Track, kann der LL.M. Wirtschaftsrecht unmittelbar auf den LL.B. Recht und Wirtschaft aufgesetzt werden. Zugleich bleibt auch nach dem Abschluss des LL.M. die Möglichkeit bestehen, den Weg in die klassische juristische Ausbildung einzuschlagen und das juristische Staatsexamen abzulegen. Der LL.M. fügt sich damit flexibel in unterschiedliche Studien- und Karrierewege ein und trägt dazu bei, das gesamte rechtswissenschaftliche Spektrum an der Universität Bayreuth sinnvoll zu ergänzen und abzurunden.
Inhaltlich verbindet der Studiengang dabei weiterhin juristische und wirtschaftswissenschaftliche Perspektiven. Damit folgt er konsequent dem Profil der Fakultät.