Masterarbeit
Das Studium wird durch die Masterarbeit abgeschlossen, die im Bereich der Rechtswissenschaften verfasst wird. Sie wird aus dem Modulbereich „Spezialisierung Recht und Wirtschaft” in einem selbst gewählten Themenfeld aus den vorgegebenen Spezialisierungsbereichen angefertigt. Die Vergabe des konkreten Themas erfolgt durch die jeweilige Veranstaltungsleiterin oder den jeweiligen Veranstaltungsleiter. Voraussetzung zur Ablegung der Masterarbeit ist die erfolgreiche Teilnahme an den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen. Sie wird im 4. Semester abgelegt.
Die Masterarbeit wird abgelegt, wenn sie schriftlich eingereicht und im Rahmen einer mündlichen Prüfung verteidigt wird. Sie wird mit 15 ECTS bewertet und ist fest in den Studienverlauf integriert.
Mit der Anfertigung der Masterarbeit sollen die Studierenden nachweisen, dass sie in der Lage sind, wissenschaftlich zu arbeiten, komplexe rechtliche Fragestellungen eigenständig zu analysieren und die im Studium erworbenen Kenntnisse selbstständig auf einen abgegrenzten Themenbereich zu übertragen und anzuwenden.