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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth

Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.M.)

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Zulassung

Zulassung

Vorab: Ein Numerus clausus besteht für den Studiengang nicht. Ebenso ist kein gesondertes Eignungsfeststellungsverfahren vorgesehen.

Der Masterstudiengang LL.M. Wirtschaftsrecht an der Universität Bayreuth richtet sich insbesondere an Studierende, die bereits über ein solides und breit angelegtes Vorwissen in den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften verfügen. Idealerweise bringen Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen durch einen entsprechenden Bachelorabschluss mit.

Dabei richtet sich der Studiengang insbesondere an Absolventinnen und Absolventen des LL.B. Recht und Wirtschaft der Universität Bayreuth oder eines gleichwertigen Studienabschlusses. Als gleichwertig gilt in der Regel ein Bachelorstudium im Umfang von 180 ECTS-Punkten, das sowohl wirtschaftswissenschaftliche als auch rechtswissenschaftliche Inhalte umfasst. Erwartet werden dabei insbesondere mindestens 50 ECTS im Bereich der Wirtschaftswissenschaften sowie fundierte Grundkenntnisse in zentralen Bereichen der Rechtswissenschaft. Dazu zählen insbesondere Grundlagen des Zivilrechts (BGB Allgemeiner Teil und Schuldrecht), des Strafrechts (Strafrecht Allgemeiner Teil) sowie des öffentlichen Rechts (Staats- und Verwaltungsrecht). Darüber hinaus sollten grundlegende Kenntnisse in den Bereichen “Bausteine des Rechts” und “Wirtschaftsrechtsgeschichte” vorhanden sein.

Neben den fachlichen Voraussetzungen sind auch Sprachkenntnisse nachzuweisen. Erforderlich sind englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau English for Lawyers I oder einem gleichwertigen Niveau sowie deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau DSH-2.


Verantwortlich für die Redaktion: Johanna Freitag