Anerkennung und Anrechnung
Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen im Masterstudiengang Wirtschaftsrecht anerkannt bzw. angerechnet werden.
Die Anerkennung bzw. Anrechnung erfolgt nicht automatisch. Für die Berücksichtigung bereits erbrachter Leistungen ist ein entsprechender Antrag erforderlich.
! Frist beachten !
Der Antrag muss innerhalb von 8 Wochen ab Bekanntgabe der Immatrikulation im Studiengang LL.M. Wirtschaftsrecht gestellt werden. Die Frist beginnt frühestens am 1. Oktober eines jeden Jahres.
Wo wurden die Leistungen erbracht?
Wechsel oder zusätzliches Studium an der Universität Bayreuth:
Für bereits an der Universität Bayreuth erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden folgende Unterlagen benötigt:
→ Antragsformular
→ aktuelle Leistungsübersicht
→ Immatrikulationsbescheinigung
Einreichung:
Alle Unterlagen sind in einer PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt Jura zu übermitteln.
Vorheriges Studium an einer anderen Hochschule:
Für Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden, werden folgende Unterlagen benötigt:
→ Antragsformular
→ aktuelle Leistungsübersicht
→ Immatrikulationsbescheinigung
→ geeignete Nachweise zu den anzuerkennenden Leistungen
Einreichung:
Alle Unterlagen sind in einer PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt Jura zu übermitteln.
Erforderliche Nachweise :
- Bei Prüfungsleistungen aus einem Masterstudiengang ist ein entsprechender Auszug aus dem Modulhandbuch beizufügen. Aus diesem sollen insbesondere die Anzahl der Leistungspunkte (ECTS), die Semesterwochenstunden sowie die Prüfungsform hervorgehen. Darüber hinaus ist eine Beschreibung des Inhalts der Lehrveranstaltung erforderlich. Von der Übersendung des vollständigen Modulhandbuchs des bisherigen Studiengangs ist abzusehen.
- Bei Prüfungsleistungen aus dem Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft sind eine Beschreibung der Lehrveranstaltung sowie eine Gliederung der behandelten Inhalte beizufügen. Darüber hinaus sind die jeweiligen Semesterwochenstunden anzugeben.
Die Nachweise müssen eine Prüfung der Inhalte, des Umfangs und der Prüfungsform der bereits erbrachten Leistung ermöglichen.
Rechtliche Grundlagen:
Die Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen richtet sich nach Art. 86 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes sowie den Regelungen der APSO und der FPSO des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht.
Entscheidend ist, ob zwischen den bereits erbrachten und den vorgesehenen Leistungen wesentliche Unterschiede bestehen. Dabei werden insbesondere Inhalt, Umfang und Prüfungsform berücksichtigt.
Über die Anerkennung bzw. Anrechnung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss LL.M. Wirtschaftsrecht im jeweiligen Einzelfall. Die Anträge werden ab dem 01. Oktober eines Jahres geprüft. Die Entscheidung wird nach Abschluss des Prüfungsverfahrens bekannt gegeben. Vorabauskünfte zu Anerkennungsentscheidungen sind daher leider nicht möglich.
Antragsformular sowie weitere Informationen:
Für die Vorbereitung eines Anerkennungsantrags stehen folgende Unterlagen zur Verfügung:
→ Antragsformular für die Anerkennung und Anrechnung